Bereits 139 Organisationen melden, dass sie von Datenschutzverletzungen betroffen sind

Bereits 139 Organisationen melden, dass sie von Datenschutzverletzungen betroffen sind

7. April 2023 0 Von Jens Marquat

Die Datenschutzbehörde (AP) hat inzwischen 139 Meldungen von Organisationen erhalten, die von Datenschutzverletzungen betroffen sind, wie eine Bestandsaufnahme zeigt. Diese Lecks haben Kundendaten auf die Straße gebracht. In vielen Fällen handelte es sich um Daten, die die Unternehmen an Forschungsinstitute weitergegeben hatten.

In den letzten Wochen waren unter anderem Energieunternehmen, Pensionsfonds und Unternehmen wie Heineken und VodafoneZiggo von den Datenlecks betroffen. Die AP schließt nicht aus, dass sich weitere Unternehmen und Agenturen melden werden.

Die Aufsichtsbehörde will die Organisationen um Aufklärung über ihre Verträge mit Forschungsagenturen und Softwarelieferanten bitten. Die AP möchte auch wissen, welche Vereinbarungen sie über die Sicherheit von personenbezogenen Daten getroffen haben.

Die AP weist auf die Lektion hin, die Unternehmen aus der Datenpanne ziehen sollten. „Dieses Datenleck zeigt, in welchem Ausmaß ein Leck Folgen haben kann. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen die Betroffenen schnell über das Leck informieren, sofern sie dies noch nicht getan haben“, so ein Sprecher der Regulierungsbehörde.

Marktforscher verklagen Softwareunternehmen wegen Datenlecks
Letzte Woche wurde bekannt, dass sich Hacker Zugang zu persönlichen Daten verschafft haben, die von den Marktforschern Blauw und USP gespeichert wurden. Dadurch wurden die Daten von möglicherweise Hunderttausenden von niederländischen Bürgern bekannt. Das Leck befand sich bei der Firma Nebu, dem Softwarelieferanten der Marktforschungsunternehmen.

Unter anderem sollen auch Heineken, VodafoneZiggo und NS von dem Leck betroffen gewesen sein. Alle diese Unternehmen arbeiteten mit Blauw zusammen.

Wegen des Datenlecks haben Blauw und USP gegen Nebu geklagt. Die Forschungsunternehmen wollen von dem Softwareunternehmen mehr Informationen über das Datenleck erhalten. Am Donnerstag wird der Richter in einem Schnellverfahren darüber entscheiden.