Brüssel verklagt EU-Gericht, weil Polen europäisches Recht nicht vorrangig beachtet

Brüssel verklagt EU-Gericht, weil Polen europäisches Recht nicht vorrangig beachtet

15. Februar 2023 0 Von Jens Marquat

Die Europäische Kommission geht vor Gericht, weil Polen nicht anerkennt, dass europäisches Recht Vorrang vor polnischem Recht hat. Der Streit darüber dauert schon seit Jahren an.

Wenn es nach dem polnischen Verfassungsgericht geht, hat die polnische Verfassung manchmal Vorrang vor dem europäischen Recht. Das polnische Gericht hat vor anderthalb Jahren in diesem Sinne entschieden.

Die Urteile des polnischen Gerichts bedeuten, dass die europäischen Vorschriften nicht mehr sicher in der gesamten Europäischen Union gelten, befürchtet der Verband. Nach Ansicht von Experten könnte die EU dann ihre Kohärenz verlieren.

Nach Ansicht der Kommission ist auch das höchste polnische Gericht nicht völlig unabhängig. Der polnischen Regierung wird nachgesagt, dass sie in den letzten Jahren mehr Einfluss auf die Ernennung von Richtern gewonnen hat.

Polnische Rechtsstaatlichkeit unter Druck

Die Europäische Union und Polen streiten sich über den Vorrang des europäischen Rechts vor dem Recht der EU-Mitgliedstaaten. Wenn das EU-Recht mit dem Recht eines Mitgliedstaats kollidiert, hat das EU-Recht Vorrang. Dies ist der so genannte Vorrang des europäischen Rechts.

Das wirft in Polen Fragen nach der Unabhängigkeit des Landes auf. Die Europäische Union ist nicht zufrieden mit Polens Umgang mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit.

Darin heißt es, die polnische Regierung habe eine Reihe von Reformen eingeführt, die der Demokratie schaden. Die Unabhängigkeit der Medien und der Justiz würde beeinträchtigt werden. Die EU verweist Polen daher auf die EU-Verträge, in denen festgelegt ist, dass die Mitgliedstaaten über eine angemessene Rechtsstaatlichkeit verfügen müssen.

Dutzende von Milliarden auf dem Spiel

Wegen des Streits wartet Polen immer noch auf Dutzende von Milliarden Euro aus dem Europäischen Rettungsfonds, auf den es als Mitgliedsstaat Anspruch hat. Die Kommission weigert sich, das Geld zu überweisen, solange die Autorität des Europäischen Gerichtshofs in Polen nicht gewährleistet ist.

Die polnische Regierung nimmt daher einige Änderungen vor. Frühere Entscheidungen werden rückgängig gemacht. Die Regierung möchte das Geld noch vor den Parlamentswahlen im kommenden Herbst erhalten.